Blog · 7. Oktober 2026

Funktionsheizen und Belegreifheizen: zwei Schritte, zwei Ziele

«Die Heizung lief doch schon eine Woche, warum ist der Estrich immer noch nicht trocken?» Diese Frage hören wir im Herbst regelmässig. Der Grund liegt meist in zwei Begriffen, die gern verwechselt werden. Das Funktionsheizen beim Estrich ist eine Prüfung der Heizung und der Konstruktion. Das Belegreifheizen ist die Trocknung bis zur Belegreife. Beide gehören zu einem Heizestrich, aber sie verfolgen verschiedene Ziele und dauern verschieden lang.

Funktionsheizen beim Estrich: die Belastungsprobe

Die Norm SIA 251 «Schwimmende Estriche im Innenbereich» verlangt, dass eine Fussbodenheizung vor dem Verlegen des Belags mindestens einmal bis zur maximalen Betriebstemperatur aufgeheizt wird. Pavidensa, der Schweizer Fachverband für Abdichtungen und Estriche, nennt diesen Schritt ausdrücklich eine Belastungsprobe. Beim Aufheizen dehnt sich der Estrich aus, und wo diese Bewegung behindert wird, entstehen Spannungen, die zu Rissen führen können. Zeigt sich dabei ein Riss oder ein undichter Heizkreis, soll das jetzt passieren und nicht unter dem neuen Parkett.

Das Funktionsheizen dient damit dem Heizungsinstallateur und dem Estrichleger als Nachweis, dass ihre Arbeit in Ordnung ist. So steht es auch in den Unterlagen der Hersteller. Danach ist der richtige Moment, die Fläche vor dem Verlegen auf Risse zu kontrollieren. Nach Pavidensa ist diese Kontrolle Sache des Bestellers, der darüber ein Protokoll führt.

Der Ablauf Tag für Tag

Die Fristen richten sich nach der Estrichart. Das suissetec-Merkblatt «Fussbodenheizungen im Estrich» fasst sie so zusammen:

  • Zementestrich: in den ersten 20 Tagen höchstens 20 °C Vorlauf, vom 21. bis 23. Tag 25 °C, vom 24. bis 27. Tag die maximale Vorlauftemperatur.
  • Calciumsulfatestrich und Fliessestrich: in den ersten 6 Tagen höchstens 20 °C, vom 7. bis 9. Tag 25 °C, vom 10. bis 13. Tag die maximale Vorlauftemperatur, bei Calciumsulfat nie über 50 °C.

Danach wird die Heizung ausser Betrieb gesetzt oder bei Bedarf auf höchstens 25 °C Vorlauf gehalten. Für Schnellestriche gelten die Vorgaben des jeweiligen Herstellers, dort darf teilweise schon wenige Tage nach dem Einbau geheizt werden. Wichtig ist das Wort «maximal»: Gemeint ist die Auslegungstemperatur der Anlage. Bei einer neuen Fussbodenheizung im Baselbiet sind das höchstens 35 °C, weil die kantonalen Energievorschriften nicht mehr zulassen.

Belegreifheizen: das Ziel ist ein trockener Estrich

Nach einer Woche Funktionsheizen ist die Anlage geprüft, trocken ist der Estrich damit aber noch lange nicht. Das steht sogar auf den Protokollvorlagen von suissetec und Herstellern: Das Aufheizen stellt nicht sicher, dass der Estrich den für die Belegreife nötigen Feuchtegehalt erreicht hat. Das muss der Boden- oder Plattenleger mit der CM-Messung prüfen.

Beim Belegreifheizen geht es deshalb um Wasser, nicht um Temperaturstufen. Die Vorlauftemperatur wird nach Pavidensa (PAV-E 03a) schrittweise um 5 °C pro Tag bis gegen 50 °C gesteigert und so lange gehalten, bis die Messung die Belegreife bestätigt. Erst dann wird langsam abgeheizt. SIA 251 schreibt für diesen Schritt keinen Ablauf vor, sie regelt nur das Funktionsheizen. Wie lange das dauert, hängt von Dicke, Heizleistung, Lüften und Witterung ab. Bei unseren Zementestrichen ohne Beschleuniger rechnen wir mit 7 bis 8 Wochen ab Einbau, bei Calciumsulfatestrich mit 5 bis 6 Wochen.

In der Praxis greifen beide Schritte ineinander

Häufig geht das Funktionsheizen direkt ins Belegreifheizen über. Statt nach sieben Tagen abzuschalten, bleibt die Heizung an und wird weiter gesteigert. Das spart Zeit, setzt aber voraus, dass genug Heizleistung da ist. Eine auf 35 °C ausgelegte Wärmepumpe kann das Funktionsheizen fahren, für eine zügige Trocknung braucht es laut Pavidensa meist eine mobile Zusatzheizung. Eine Wärmepumpe mit Erdsonde darf nach suissetec gar nicht zur Bauaustrocknung eingesetzt werden.

Missverständnisse, die wir oft sehen

Die Heizung läuft im Herbst schon vor dem ersten Aufheizen mit 30 oder 35 °C, «damit es nicht so kalt ist». Das ist zu früh. Bis zum Funktionsheizen gilt die Grenze von 20 °C Vorlauf. Braucht der Bau Wärme, weil draussen die Temperaturen fallen, ist eine Bauheizung gefragt. suissetec hält fest, dass das Aufheizen des Estrichs keine Rohbauheizung ersetzt, wenn die Gebäudehülle noch offen ist und die Raumtemperatur unter 5 °C sinken könnte.

Ein zweiter Klassiker: Nach dem Funktionsheizen werden alle Fenster aufgerissen, und der warme Estrich kühlt im Durchzug schnell aus. Die Vorlagen verlangen das Gegenteil. Nach dem Abschalten ist der Estrich bis zum vollständigen Erkalten vor Zugluft und zu schneller Abkühlung zu schützen. Und schliesslich: Solange die beheizte Fläche mit Baumaterial, Platten oder Folien belegt ist, heizt sie ungleichmässig. Die Fläche soll während des Aufheizens frei bleiben.

Bei Heizestrichen stellen wir das Aufheizprotokoll bereit, in dem jeder Schritt mit Soll- und abgelesener Vorlauftemperatur festgehalten wird. Unterschrieben wird es vom Auftraggeber und vom Heizungsbauer, verantwortlich ist nach SIA 118/251 die Bauherrschaft. Mehr über unsere Unterlagsböden mit Bodenheizung und die Einbauhöhen finden Sie auf unserer Website.

Planen Sie gerade einen Neubau in der Region Basel und möchten den Heizablauf früh mit Heizungsplaner und Estrichleger abstimmen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Quellen

  • SIA 251 «Schwimmende Estriche im Innenbereich»
  • SIA 118/251 «Allgemeine Bedingungen für schwimmende Estriche im Innenbereich»
  • Merkblatt Fussbodenheizungen im Estrich (Unterlagsboden), Oktober 2025, suissetec Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband
  • Empfehlung PAV-E 03a:2021 Austrocknungsverhalten von Estrichen mit Fussbodenheizung, PAVIDENSA Abdichtungen Estriche Schweiz
  • Empfehlung PAV-E 02:2025 Ausführung von Estrichen, PAVIDENSA Abdichtungen Estriche Schweiz
  • Aufheizprotokoll / Funktionsheizen, MAPEI SUISSE SA
  • Merkblatt Bauaustrocknung/Bautemperierung, Januar 2025, suissetec Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband
  • Vollzugshilfe Heizungs- und Warmwasseranlagen (EN-3 BL), September 2025, Kanton Basel-Landschaft, Bau- und Umweltschutzdirektion
  • Unterlagsböden, J. Nager AG
  • Empfehlung PAV-E 01:2020 Spezielle Bedingungen für Heizestriche, PAVIDENSA

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