Das Aufheizprotokoll: wer misst, wer unterschreibt, wozu es dient
Es ist ein unscheinbares Blatt, das in der Baustellenmappe gern unter den Plänen verschwindet. Trotzdem ist das Aufheizprotokoll beim Unterlagsboden mit Bodenheizung eines der wichtigsten Dokumente zwischen Rohbau und Bezug. Es hält fest, wann der Estrich eingebaut wurde, wann und wie er geheizt wurde und wer das bestätigt. Wenn später ein Riss im Plattenbelag auftaucht oder sich Parkett hebt, ist es oft das erste Papier, nach dem gefragt wird.
Was die Normen verlangen
Nach den Allgemeinen Bedingungen SIA 118/251 ist die Fussbodenheizung vor dem Verlegen der Beläge unter Einhaltung der Wartefristen der Norm SIA 251 in Betrieb zu nehmen. Über die Inbetriebnahme und das Aufheizen ist ein Protokoll zu erstellen, und die Bauherrschaft überwacht diesen Vorgang. So fasst es die Pavidensa-Empfehlung PAV-E 01 zusammen. Das suissetec-Merkblatt «Fussbodenheizungen im Estrich» ergänzt, dass das Protokoll von Auftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben wird.
Interessant ist ein weiterer Satz im gleichen Merkblatt: Vorzugsweise sei ein Aufheizprotokoll vom Unterlagsbodenunternehmer zu verlangen. Der Gebäudetechnikverband begründet das damit, dass die Heizungsfirma so keine Verantwortung für ein falsches Aufheizen übernehmen muss. Für den Estrichleger heisst das umgekehrt: Er liefert die Vorgaben, die zu seinem Estrich passen.
Was in einem Aufheizprotokoll für den Unterlagsboden steht
Die Vorlagen von suissetec und von Mörtelherstellern sind ähnlich aufgebaut. Typische Angaben sind:
- Objekt, Geschoss oder Wohnung, Estrichart und Produktbezeichnung
- Datum des Estricheinbaus und Beginn des Aufheizens
- die drei Tage mit 25 °C Vorlauf und die vier Tage mit maximaler Vorlauftemperatur, jeweils mit Datum und Gradzahl
- Ende des Aufheizens und allfällige Unterbrüche mit Dauer
- ob die beheizte Fläche frei von Baumaterial und Abdeckungen war
- ob zugfrei gelüftet und nach dem Abschalten alle Fenster und Aussentüren geschlossen wurden
- bei welcher Aussentemperatur die Anlage für die weiteren Arbeiten freigegeben wurde
Die Fristen dahinter kommen aus der SIA 251: Bis zum ersten Aufheizen höchstens 20 °C Vorlauf, beim Zementestrich frühestens nach 21 Tagen, beim Calciumsulfatestrich frühestens nach 7 Tagen mit dem Aufheizen beginnen. Bei Calciumsulfat darf der Vorlauf 50 °C nicht übersteigen.
Bei beschleunigten Estrichen folgt das Protokoll dem Aufheizplan des Herstellers. Bei unserem System sind das vier Messpunkte innerhalb von 96 Stunden nach dem Einbau, jeweils mit Soll- und abgelesener Vorlauftemperatur, Datum und Prüfer.
Unser Protokoll: jeder Schritt festgehalten
Bei Heizestrichen stellen wir das Aufheizprotokoll bereit. Darin wird jeder Schritt mit Soll- und abgelesener Vorlauftemperatur, Datum und Prüfer festgehalten. Das ist etwas mehr Aufwand als ein Formular mit Anfangs- und Enddatum, zeigt aber genau das, was bei Schäden später interessiert: ob die Heizung wirklich durchgelaufen ist, ob jemand übers Wochenende abgestellt hat oder ob die Temperatur zu schnell hochgefahren wurde. Unterschrieben wird es vom Auftraggeber und vom Heizungsbauer. Damit bestätigen beide denselben Ablauf, und keiner muss sich später auf sein Gedächtnis verlassen.
Wer misst was
Die Vorlauftemperatur stellt der Heizungsinstallateur ein, abgelesen wird sie am Verteiler oder an der Regelung. Die Bauherrschaft oder ihre Bauleitung überwacht nach SIA 118/251 das Aufheizen und die Trocknung. Vom Estrichleger kommen die Angaben zum Estrich: Art, Dicke, Einbaudatum und die daraus folgenden Wartefristen.
Eines kann das Aufheizprotokoll nicht: die Belegreife bestätigen. Sowohl suissetec als auch Hersteller schreiben ausdrücklich, dass das Aufheizen nicht sicherstellt, dass der Estrich trocken genug ist. Dafür gibt es die CM-Messung, und ihr Ergebnis gehört in ein eigenes Messprotokoll. Nach der Pavidensa-Empfehlung PAV-E 27 prüft und dokumentiert der Boden- oder Plattenleger die Belegreife vor Arbeitsbeginn, und die Bauherrschaft oder Bauleitung fordert die CM-Messprotokolle ein.
Wozu das Papier später dient
Der Boden- oder Plattenleger muss vor dem Verlegen prüfen, ob der Untergrund bereit ist. Pavidensa verlangt von ihm, Mängel am Untergrund schriftlich zu melden, bevor der Belag verlegt wird. Das Aufheizprotokoll gehört deshalb rechtzeitig in seine Hände. Fehlt es, sollte er nicht einfach beginnen, sondern nachfragen und nötigenfalls Bedenken anmelden.
Auch nach Jahren ist das Protokoll noch nützlich. Zeigt ein Belag Risse, lässt sich damit nachvollziehen, ob der Estrich nach Vorgabe geheizt wurde. Beim Aufheizen dehnt sich der Estrich aus, und wo diese Bewegung behindert wird, können Risse entstehen. Die Kontrolle auf Risse ist nach SIA 118/251 Sache der Bauherrschaft, die darüber ebenfalls ein Protokoll führt. Das Aufheizprotokoll ist also Teil einer Kette von Nachweisen, zusammen mit Fugenplan und CM-Messprotokoll.
Was Sie als Bauherrschaft tun können
Fragen Sie beim ersten Baustellentermin, wer das Protokoll führt und wo es aufliegt. Achten Sie darauf, dass die Heizung in dieser Zeit nicht von Dritten abgestellt wird, etwa weil jemand den Strom für ein anderes Gerät braucht. Und bewahren Sie die unterschriebene Fassung bei den Bauakten auf. Wie wir auf Baustellen im Oberbaselbiet arbeiten, erfahren Sie über uns und auf der Seite zu den Unterlagsböden.
Wenn Sie ein Aufheizprotokoll für Ihren Neubau brauchen oder unsicher sind, ob das bisherige Heizen korrekt war, schauen wir uns das gern mit Ihnen an. Melden Sie sich über unsere Kontaktseite.
Quellen
- SIA 251 «Schwimmende Estriche im Innenbereich»
- SIA 118/251 «Allgemeine Bedingungen für schwimmende Estriche im Innenbereich»
- Empfehlung PAV-E 01:2020 Spezielle Bedingungen für Heizestriche, PAVIDENSA Abdichtungen Estriche Schweiz
- Merkblatt Fussbodenheizungen im Estrich (Unterlagsboden), Oktober 2025, suissetec Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband
- Aufheizprotokoll / Funktionsheizen, MAPEI SUISSE SA
- Empfehlung PAV-E 02:2025 Ausführung von Estrichen, PAVIDENSA Abdichtungen Estriche Schweiz
- SIA 251:2008 Schwimmende Estriche im Innenbereich (Produktseite, gültige Ausgabe), SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
- Empfehlung PAV-E 27:2026 Ebenheit bei grossformatigen Platten oder Langriemenparkett, PAVIDENSA
